Elektronische Nachweisführung
Anpassungen BMUV-Datenformat für das eANV
Anpassungen BMUV-Datenformat für das eANV
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat Anpassungen am BMUV-Datenformat, das für das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) verwendet wird, beschlossen.
Diese Anpassung der Schnittstelle fußt auf einer Entscheidung des IT-Planungsrats in 2019, die besagt, dass u.a. alle IT-Verfahren, die dem Austausch zwischen Behörden und der Wirtschaft dienen, ab 01.11.2024 der DIN Spec 91379 entsprechen müssen. Diese Norm begrenzt für solche IT-Verfahren den Umfang der erlaubten Zeichen auf solche, die im europäischen Sprach- und Zeichenraum verwendet werden. Um dementsprechend eine Übereinstimmung aller Behördensysteme zu erreichen, passt das BMUV nun den Umfang der erlaubten Zeichen auch für Dokumente des elektronischen Abfallnachweisverfahrens an und begrenzt daher ab 01.11.2022 den für eANV-Dokumente bisher vollständig verwendbaren UNICODE-Zeichenvorrat auf Zeichen des Datentyps C der DIN Spec 91379.
Bereits im Dezember 2020 waren die eANV-Softwareprovider hierüber informiert worden und konnten zu den geplanten Änderungen Stellung beziehen. Dies haben wir als eANV-Provider NSUITE genutzt. Es freut uns zu sehen, dass Teile unserer Stellungnahme, wie z.B. die Forderung nach einer konkreten Stichtagsregelung in der nun vorliegenden Änderung berücksichtigt wurden.
Die Aktualisierung der Schnittstelle erfolgt in zwei Schritten:
1. Ab 01.11.2022 gilt: Alle neu erstellten eANV-Dokumente dürfen keine Zeichen außerhalb des Datentyps C der DIN Spec 91379 enthalten.
2. Darüber hinaus wird es einen Evaluierungszeitraum bis ca. Mitte 2023 geben, in dem geprüft wird, wie mit eANV-Dokumenten verfahren werden soll, die vor dem 01.11.2022 erstellt wurden und Zeichen außerhalb des Datentyps C der DIN Spec 91379 enthalten und über den 01.11.2024 hinaus noch kommuniziert werden müssen. Dies betrifft zum Beispiel Entsorgungsnachweise. In diesem Zeitraum wird sich entscheiden, ob diese Dokumente bis zum 01.11.2024 zu ersetzen sind oder nicht. Auf Basis dieses Evaluierungszeitraums wird dann endgültig entschieden, wie die Anpassung der BMUV-Datenschnittstelle für das elektronische Abfallnachweisverfahren aussehen wird.
NSUITE wird die geplanten Änderungen wie gewünscht umsetzen. Unser Ziel hierbei wird sein, unseren NSUITE Nutzern den größtmöglichen Komfort bei Bearbeitung der eANV Dokumente zu ermöglichen, möglichst unbehelligt von der Umstellung des möglichen Zeichenvorrats.
Der 1. Schritt der Aktualisierung der Schnittstelle wird mit der nächsten geplanten NSUITE Version 2.21 bereitgestellt. Die Auslieferung wird deutlich vor dem 01.11.2021 erfolgen. Der Auslieferungszeitpunkt wird es allen NSUITE.inhouse-Kunden und allen NSUITE.comfort-Partnern ermöglichen, notwendige Updates Ihrer inhouse-Softwaresysteme und Updates Ihrer NSUITE.comfort-Kunden ohne Zeitdruck rechtzeitig einzuplanen.