Elektronische Nachweisführung

Aktuelle Reformen zur Kreislaufwirtschaft

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Aktuelle Reformen zur Kreislaufwirtschaft

Am 20. Mai trat die neue Verordnung über die Verbringung von Abfällen in Kraft die damit ab dem 21. Mai 2026 gilt. Eine wichtige Änderung betrifft die grenzüberschreitende Abfallverbringung sowohl innerhalb der EU, als auch Durch-, Ein- und Ausfuhr.

Die innereuropäische Regelung geht einher mit dem neuen BMUV Entwurf zur Nationalen Kreislaufwirtschaft (NKWS)– maßgeblich sollen der Einsatz primärer Rohstoffe reduziert, die Abfallproduktion gesenkt und die Nutzung von Sekundärrohstoffen ehöht werden. Auch die Unabhängigkeit von Abfallimporten zur Sekundärrohstoffgewinnung steht jedoch auf der Agenda.

Durch das neue Notifizierungsverfahren ist eine genauere Dokumentation von Abfallströmen möglich – deren detaillierte Beschreibung, Herkunft und Bestimmungsort in Echtzeit. Auch die Kontrollen der Abfallklassifizierungen sollen strenger werden.

Eine weitere Überschneidung findet hier mit dem ab Januar 2025 verpflichtenden Materialschlüsseln statt, durch die sekundäre Rohstoffe erfasst werden.

Die EU Kommission hat Entwürfe für zwei delegierte Verordnungen veröffentlicht, die voraussichtlich im vierten Quartal verabschiedet werden.

Geplant ist unter anderem ein (der deutschen ZKS ähnlichen) elektronisches System zum Austausch von Informationen und Dokumenten für Abfallverbringung (DIWASS – digital waste shipment system).

Sobald die Schnittstellenvorgaben veröffentlich sind, wird das seit 9 Jahren bestehende NSUITE.transfer System ein entsprechendes Update erhalten – auch bis dahin ist das freiwillige elektronische Notifizierungsverfahren mit NSUITE natürlich möglich.

Bei Fragen zu NSUITE.transfer ist unser Support gern für Sie erreichbar.

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