Elektronische Nachweisführung
Sammelentsorgung
im eANV
Sammelentsorgung
im eANV
Erzeuger gefährlicher Abfälle mit einer Menge von weniger als 20 Tonnen pro Jahr pro Abfallschlüssel dürfen ihre Abfälle einem Sammelentsorger übergeben. Die Übernahme der Abfälle an einen Sammelentsorger wird mit einem sogenannten Übernahmeschein dokumentiert. Der Sammelentsorger übernimmt dann im Sammelbegleitschein die Pflichten des Erzeugers.
Für Abfallerzeuger, die an einen Sammler übergeben, ist in der Nachweisverordnung eine Ausnahme definiert, was das sonst verpflichtende Führen von elektronischen Dokumenten und das qualifizierte elektronische Signieren betrifft:
Für dieses Szenario erlaubt die Nachweisverordnung eine handschriftliche Unterschrift durch den Erzeuger auf einem Übernahmeschein in Papierform. Jedoch gilt auch in diesem Fall: Der Sammler muss die Übernahmescheine in seinem eANV-System elektronisch erfassen, für seine Rolle qualifiziert elektronisch signieren und den Übernahmeschein in seinem elektronischen Register ablegen. Die Verbände BDE, BVA und bvse machen sich dafür stark, dieses Szenario für den Sammler durch durchgehende Digitalisierung zu vereinfachen - sie haben dem BMUV vorgeschlagen, die handschriftliche Unterschrift des Erzeugers im Papier-UNS durch eine einfache elektronische Unterschrift zu ersetzen, bisher ohne Erfolg. Eine einfache elektronische Unterschrift wäre beispielsweise Vor- und Zuname in elektronischer Form oder auch eine Touchplay Signatur.