Elektronische Nachweisführung
Elektronische Signaturen im eANV
Elektronische Signaturen im eANV
Die Nachweisverordnung fordert für das elektronische Abfallnachweisverfahren in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur.
Um ein Dokument qualifiziert elektronisch signieren zu können, benötigt man ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat.
Dieses wird durch ein vorheriges Identifizierungsverfahren eindeutig einer Person zugeordnet und ist erhältlich als:
- Signaturkarte oder
- Fernsignaturzertifikat
Der Personalausweis selbst bietet leider bisher keine Möglichkeit, qualifiziert elektronisch zu signieren, da es keinen Anbieter für entsprechende Signaturzertifikate auf dem Personalausweis gibt. Das Zertifikat, welches auf dem Personalausweis ist, dient tatsächlich nur der Identprüfung, nicht aber dem qualifizierten elektronischen Signieren.
Wichtig zu wissen: Eine Unterschrift mittels Touchpad oder -Screen (Touchplay) ist lediglich eine einfache elektronische Signatur (vergleichbar mit einem E-Mail Footer), sie genügt den Anforderungen im eANV daher nicht.